Reitabzeichen 1
Diziplinspezifisch
FN Video für Reitabzeichen 1 diziplinspezifisch, Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.
RA 1 Disziplinspez. Anforderungen laut APO *
RA 1 Diziplinspezifisch Dressur
1. Teilprüfung Dressur:
Dressureiterprüfung Kl. S* auf Kandare gem. Aufgabenheft
Änderungen der Dressuraufgabe sind nicht zulässig
Bandagen/ Gamaschen erlaubt
2. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1: Prüfungsgespräch + Reitlehre + Skala der Ausbildung (Kl. S)
Noten
2 Noten mit mindestens 6,0 je Teilprüfung
RA 1 Diziplinspezifisch Springen
1. Teilprüfung Springen
Springen Kl. S*
2. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1: Prüfungsgespräch + Reitlehre + Skala der Ausbildung (Kl. S)
Prüfungsergebnis
Strafpunkte lt. LPO § 503 nicht > 12
Mindestwertnote von 6,0 je Teilprüfung
RA 1 Aufgrund von Turniererfolgen
Anforderungen siehe APO S. 149
Dieses Reitabzeichen wird von der FN verliehen!!!
Kann nicht als Prüfung abgelegt werden
Voraussetzungen der Teilnehmer
Mitgliedschaft im RV, der FN angeschlossen ist
mindestens 3 Monate im Besitz des RA 2 oder RA 2 Disziplinspezifisch
Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
Einsatz /Ausrüstung der Pferde
Pferde: 7j. + älter
Je Pferd sind pro Prüfung und Prüfungsfach max. zwei Bewerber erlaubt
Ausrüstung gem. § 70 LPO
Durchführung
An einem oder zwei aufeinander folgenden Tagen abzulegen
von Vereinen oder Ausbildungsstätten, die dem Niveau eines FN-Betriebes entsprechen
Anmeldung der Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist beim zuständigen Landesverband**
Gebühren der Teilnehmer sind an den Veranstalter zu entrichten
Bedarf der Genehmigung des LK / des LV
Darf nicht in Verbindung mit BV/PLS (Turnier) abhalten werden
Lehrgangsleiter
Trainer A mit einer gültigen DOSB Lizenz oder BLSV Trainerlizenz
oder Pferdewirt (Klassische Reitausbildung) mit einer gültigen DOSB Lizenz /BBR Lizenz
oder Pferdewirtschaftsmeister- Teilbereich Reitausbildung
Prüfungskommission
2 Richter/innen mit entsprechender Qualifikation**
Einer wird vom Veranstalter bestellt, Einer wird von LK berufen
Wiederholung einer nicht bestandenen Teilprüfung:
darf frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden
muss aber innerhalb von 12 Monaten wiederholt sein
Wiederholung der gesamten Prüfung
wenn eine Teilprüfung 2 x nicht bestanden wurde
wenn 2 Teilprüfungen nicht bestanden sind
darf frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden
bestandene Prüfung kann jährlich wiederholt werden
Urkunden und Abzeichen
werden ausgehändigt bei bestandener Prüfung durch die Prüfungskommission
* Die gesamten Anforderungen wurden entnommen aus:
APO Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung 2014
Regelwerk für Ausbildung und Prüfung im deutschen Pferdesport
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN)
APO 2014 - Druck September 2013, Seite 148 bis 150
**Erkundigen Sie sich in Ihrem Landesverband / Landeskommission
zu den Fristen bezüglich Anmeldung der Reitabzeichen-Prüfung
ob die Richter ein spezielle Qualifikation benötigen
Adressen der Landesverbände finden Sie im nachfolgenden Link
http://www.pferd-aktuell.de/reitabzeichen/abzeichenlehrgaenge/ansprechpartner-abzeichen-in-den-landesverbaenden